Die Apothekerkammer hat auf der Grundlage des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) die Ermächtigung, Satzungen zur Regelung der eigenen Angelegenheiten zu erlassen.
Satzungshoheit hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer. Zu einzelnen Satzungen, insbesondere zur Berufsordnung und zur Weiterbildungsordnung finden sich eine Reihe von Vorgaben im KGHB-LSA (ext. Link). Darüber hinaus hat die Apothekerkammer für einzelne Verwaltungsgebiete (Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen) zur Konkretisierung des Verwaltungsvollzugs Richtlinien erlassen.
- Hauptsatzung
- Geschäftsordnung
- Berufsordnung
- Wahlordnung
- Beitragsordnung
- Meldeordnung
- Schlichtungsordnung
- FB-Richtlinie Apotheker
- FB-Richtlinie mittleres pharmazeutisches Personal
- Prüfungsordnung für PKA (PrüfO PKA)
- Weiterbildungsordnung (WBO)
- spezialisierter FB-Nachweis Medikationsanalyse, Richtlinie
- ZeMa-Zertifikat, Richtline
- Dienstbereitschaft, Allgemeinverfügung zur
- Dienstbereitschaft, Richtlinie
- Qualitätsmanagement (QM), Richtlinie
- Rezeptsammelstellen, Richtlinie
